Asbest - Künstliche Mineralfasern
Für die richtige Abfalldeklaration, die Festlegung des Entsorgungsweges, für die Erstellung von Sanierungskonzepten, das Erkennen von Gefahrensituationen und das Ableiten von Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine ordnungsgemäße Probenahme erforderlich.
Als Nebenarbeit zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten ist die Entnahme von Materialproben vom Umgangsverbot mit dem Gefahrstoff Asbest nach der Gefahrstoffverordnung ausgenommen.
Grundsätzlich wird eine Probenahme nur durch geschultes und fachkundiges Personal (Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 / DAkkS akkreditiertes Labor) durchgeführt.
Aufgrund der Häufigkeit des Einsatzes von Asbest in diversen Materialien, ist es unmöglich einen Gesamtüberblick zu liefern. Hier nur ein kleiner Überblick von Asbest in technischen Produkten:
- Gewebe für Kleidung und Decken
- Brandschutzplatten
- Spritzasbest
(z.B. Ummantelung v. Stahlträgern, schwach gebundene Fasern) - Asbestzement
- Dachdeckung
- Verkleidung von Fassaden
- Wandelemente
- Formteile als Rohre
(Lüftung, Abwasser) - Fußbodenbeläge
- Kleber
- Farbbeschichtungen
- Dichtungen
Bei der Planung der Probenahme ist es von großer Bedeutung, möglichst viele Informationen über das zu beprobende Objekt zu erhalten, z.B.:
- Baujahr (ergibt Rückschlüsse, ob und welche Asbest-/KMF-haltigen Produkte vorhanden sein könnten)
- Bisher vorgenommene Sanierungsmaßnahmen (Wann, wo und was?)
- Nutzung (z.B. Industriekomplex, Hinweis auf potentiell asbesthaltige Estriche, Schule, besondere Befindlichkeiten seitens Personal und Eltern)
- Vorhandene mögliche Asbest-/KMF-haltige Produkte
Nach einer Begehung vor Ort und/oder Vorgabe des Auftraggebers wird die Entnahme festgelegt und unter Berücksichtigung der Vorgaben der VDI 3866, Bl. 1, inklusive einer sorgfältigen Dokumentation durchgeführt.